Ab Montag, 13. September 2021, ist der Gesundheitspass in der ganzen Schweiz obligatorisch - auch in der Fondation Le Camp.
Infolge der vom Bundesrat am Mittwoch, 8. September, angekündigten Gesundheitsmassnahmen ist die Fondation Le Camp verpflichtet, die Gesundheitspässe ihrer Gäste zu kontrollieren.
Die von dieser Maßnahme betroffenen Gäste der Stiftung Le Camp sind:
- Gäste ab 16 Jahren, die bei uns eine Pension haben,
- Gäste ab 16 Jahren, die ein Raum in unserem Hauptgebäud,
- Gäste ab 16 Jahren, die an einem von uns veranstalteten festlichen Essen im Hauptgebäude oder in La Rotonde teilnehmen.
Diese Gäste müssen:
- Legen Sie einen gültigen Gesundheitspass vor, der von unserem Personal gescannt wird, sowie einen Personalausweis bei der Ankunft in der Camp Foundation und dann beim Eintritt in das Hauptgebäude / la Rotonde für die zusätzlichen Kontrollen, die während der Woche stattfinden. Wir danken Ihnen, dass Sie diese beiden Artikel zur Verfügung stellen.
Wenn die Sanitärpässe nicht gültig sind, können die betreffenden Personen die gemieteten Raüme/Pensionen/Partyspeisesäle nicht betreten und müssen sich draußen auf unserer Terrasse oder der überdachten Galerie aufhalten.
Hier finden Sie die Prüfstellen, die im Kanton Neuenburg verfügbar sind.
Folgende Personen sind von der Vorlage eines Gesundheitspasses befreit :
- Gäste unter 16 Jahren,
- Selbstversorger, die kein Zimmer im Hauptgebäude oder Pension mieten (sie dürfen jedoch das Hauptgebäude nicht betreten und müssen sich weiterhin an die Regeln des Camps halten),
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.